Bus-Förderung in Rheinland-Pfalz lässt Fahrgäste im Stich

  • Bus-Förderung des Landes benachteiligt viele Verkehre
  • Regierung nimmt Hybrid- und Elektrotechnik nicht ernst
  • Fahrgäste werden im Stich gelassen
  • Zickenheiner einziger Betreiber von Hybridbussen in Rheinland-Pfalz – auch ohne Förderung

„Noch nicht massentauglich und wirtschaftlich“ – so sieht das Land Rheinland-Pfalz unter anderem moderne Hybridbusse mit Elektro- und Dieselmotoren (Rhein-Zeitung vom 20. Oktober 2017). Mit zehn Hybridbussen ist die Zickenheiner GmbH der einzige Betreiber dieser Fahrzeuge in Rheinland-Pfalz (siehe Statistik des Kraftfahrtbundesamtes).*

„Wir sparen mit diesen Fahrzeugen massiv Emissionen und Kraftstoff“, sagt Geschäftsführer Axel Zickenheiner. „Sogar ohne Zuschüsse können wir Hybridbusse wirtschaftlich betreiben, und massentauglich sind sie ohnehin.“ Im Einsatz sind die Fahrzeuge auf den eigenwirtschaftlichen Zickenheiner-Linien in Koblenz, Neuwied und Bendorf. Förderung gab es für die Busse des Familienunternehmens nicht.

Faire Förderung nötig

Zickenheiner Volvo Hybrid Koblenz

Eine mittelstandsfreundliche Förderung würde aber den Anreiz schaffen, flächendeckend für Fahrgäste und Anwohner moderne Technik einzusetzen. Denn wenn Unternehmen auf sich selbst gestellt sind, gibt es Grenzen. So kam Zickenheiner etwa nach einem Test mit einem Elektrobus in Cochem zum Ergebnis, dass der Einsatz wirtschaftlich noch nicht möglich ist.

„Wenn es dem Land ernst ist mit sauberem Verkehr, muss die Politik handeln“, sagt Zickenheiner. Er kritisiert den zögerlichen und umständlichen Ansatz des Landes. „Eine Förderung über Vorgaben in europaweiten Ausschreibungen ist nur ein Teilschritt.“

Bei europaweiten Ausschreibungen bezahlt der Aufgabenträger den Verkehr, weil die Fahrkarten alleine dem Verkehrsunternehmen nicht ausreichen würden. Die Bewerber kalkulieren zusätzliche Auflagen wie moderne Busse in ihr Angebot ein. So fördert das Land indirekt Dieselbusse mit guten Schadstoffklassen.

Fahrgäste werden im Stich gelassen

Das lässt viele Verkehre außen vor. „Eigenwirtschaftliche Verkehre werden bei der Förderung benachteiligt“, sagt Zickenheiner. Eigenwirtschaftlich bedeutet: Das Verkehrsunternehmen ermöglicht den Betrieb über die Fahrgeldeinnahmen. Das ist bei zahlreichen Verkehren im nördlichen Rheinland-Pfalz noch üblich. Diese Linien kommen teils erst in zehn Jahren oder später in die europaweite Ausschreibung.

„Hier will das Land den Verkehrsunternehmen nicht helfen, saubere Busse auf die Straße zu bringen. Alle Fahrgäste verdienen einen umweltfreundlichen Verkehr“, sagt Zickenheiner.

Zickenheiner mit modernem Fuhrpark

Der durchschnittliche Zickenheiner-Linienbus ist acht Jahre alt – deutlich jünger als der Schnitt in Rheinland-Pfalz. Mit den zehn modernen Hybridfahrzeugen setzt die Zickenheiner-Gruppe 30 Busse der neuesten Schadstoffklassen Euro VI und V ein. Die übrigen Busse haben eine schlechtere Schadstoffklasse.

Alle Fahrzeuge werden regelmäßig und gründlich gewartet. So ist es auch möglich, dass Zickenheiner noch drei Reservebusse mit Euro II vorhält – im Baujahr 2001 die beste Schadstoffklasse. Diese Busse waren unter den letzten, die das Land Rheinland-Pfalz noch im Sinne von Umwelt und Fahrgästen gefördert hatte.

Mit einem Durchschnittsalter von 10,7 Jahren ist die Busflotte in Rheinland-Pfalz die älteste im Bundesländervergleich. Linienbusse sind noch deutlich älter als 10,7 Jahre – denn dieser Wert bezieht Reisebusse mit ein, die üblicherweise sehr viel jünger sind.

Insgesamt fährt die Zickenheiner-Gruppe mit rund 50 Bussen im Verkehrsverbund Rhein-Mosel (VRM). Seit der Gründung des Familienunternehmens 1928 in Dierdorf im Westerwald stehen bei uns die Kunden im Mittelpunkt. Als erstes Omnibusunternehmen im Großraum Koblenz hat Zickenheiner 1997 so die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 erhalten, die das effektive Qualitätsmanagement bestätigt.

*Ursprünglich stand hier der Satz: "Demnach gibt es in ganz Rheinland-Pfalz gerade einmal elf Hybridbusse. Zehn davon betreibt die Zickenheiner GmbH aus Koblenz." Dabei muss es sich allerdings um einen inhaltlichen Fehler des Artikels bzw. des Ministeriums handeln, wie die Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes zeigen.

Zurück